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   AG Leipzig, 28.02.2003 - 18 C 5652/02   

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https://dejure.org/2003,29307
AG Leipzig, 28.02.2003 - 18 C 5652/02 (https://dejure.org/2003,29307)
AG Leipzig, Entscheidung vom 28.02.2003 - 18 C 5652/02 (https://dejure.org/2003,29307)
AG Leipzig, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 18 C 5652/02 (https://dejure.org/2003,29307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die gegenseitige Aufhebung von Kosten des Rechtsstreits; Abriss eines Gebäudes als Kündigungsgrund; Voraussetzungen für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 09.11.1988 - 3 CS 88.01854

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Durchführung von HIV-Tests im

    Auszug aus AG Leipzig, 28.02.2003 - 18 C 5652/02
    Im Hinblick auf die soziale Bedeutung der Wohnung für den Mieter als dessen Lebensmittelpunkt bedarf es eines Interesses von einigem Gewicht, ohne dass in die Substanz des Eigentums des Vermieters (Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis) eingegriffen werden darf (Palandt-Weidenkaff, BGB, 61. Auflage, § 573, Rn. 12 mit Verweis auf BVerfG NJW 89, 790 und 792).
  • AG Halle/Saale, 28.05.2002 - 92 C 4096/01

    Zulässige "Abrisskündigung" im Beitrittsgebiet

    Auszug aus AG Leipzig, 28.02.2003 - 18 C 5652/02
    Die Kündigungsgründe des § 573 Abs. 2 BGB greifen im vorliegenden Fall nicht, insbesondere handelt es sich bei der klägerischen Kündigung nicht um eine sog. Verwertungskündigung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (vgl. Amtsgericht Halle-Saalkreis vom 28.05.2002 - 92 C 4096/01 , WuM 2002, 428, 429).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 188/03

    Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke des ersatzlosen Abrisses des

    Demgemäß ist der ersatzlose Abriß eines Gebäudes keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (so neben den beiden vorinstanzlichen Gerichten, aaO, AG Halle-Saalkreis, NJW 2002, 3413 = WuM 2002, 428 mit zustimmender Anmerkung Wall, aaO, 430; AG Leipzig, WuM 2003, 276; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Rdnr. 148; wohl auch Grundmann, NJW 2001, 2497, 2503).
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